Theorie

Wann und Wo die Theoriestunden stattfinden kannst Du aus der untenstehenden Tabelle entnehmen. Um zur Theoretischen Prüfung zugelassen zu werden musst Du mindestens 14 Doppelstunden besucht haben. Wenn Du aber in einigen Themengebieten unsicher bist, empfehlen wir Dir, unseren Theoretischen Unterricht mehr als 14 mal zu besuchen, denn Mehrkosten entstehen für Dich dabei NICHT.

Wenn die Theorie dann sitzt kannst Du die Prüfung machen. Allerdings darfst Du die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 18. Geburtstag machen.

Unterrichtszeiten für die Theoretische Ausbildung

 

 

 

Carl-Benz-Str. 17 (Industriegebiet) Weschnitz Quellenweg 1 (Feuerwehrhaus) Bürgerhaus in der Stadt

 

Montags und Dienstags

Anmeldung und Unterricht
ab 18:30 - 20:45

 

Mittwoch

Anmeldung und Unterricht
ab 19:00 - 20:45

Donnerstag

Anmeldung und Unterricht
ab 19:00 - 20:30

 

 

Praxis


Wenn Ihr einige unserer Theoriestunden besucht habt, ist es endlich soweit, die erste Fahrstunde rückt immer näher. Aber keine Angst, mit unseren bestens geschulten und erfahrenen Fahrlehrern ist bis jetzt jeder heil wieder zuhause ankommen. ;-))

In den ersten Fahrstunden, sollt Ihr in erster Linie ein Gefühl für das Auto und für den Straßenverkehr bekommen. Wenn Ihr dann soweit seid, geht es an die schwierigeren Dinge, wie Einparken und die Sonderfahrten, wie z.B. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt.

Wenn alle Pflichtstunden absolviert sind und du dich sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, dann geht´s zur Prüfung. Nach erfolgreicher theoretischen Prüfung folgt die Praktische Prüfung, die Ihr dank guter Vorbereitung bestimmt mit Erfolg absolvieren werdet. Diese Prüfung kannst du frühestens 4 Wochen vor deinem 18. Geburtstag ablegen, den Führerschein bekommst du aber erst an deinem Geburtstag.

 

Vorgeschriebene Pflichtstunden

 

Klasse A1, A, B

A1 auf A

B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5 Fahrstunden

3 Fahrstunden

3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen

(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4 Fahrstunden

2 Fahrstunden

 1 Fahrstunde

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

3 Fahrstunden

1 Fahrstunden

1 Fahrstunde